WELCHE VORAUSSETZUNGEN BESTEHEN FÜR DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE?
Seit dem 21. Oktober 2020 können auch Firmen einen Förderantrag stellen, die von kleineren Umsatzeinbrüchen betroffen waren.
Voraussetzungen:
Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegen über dem Vorjahreszeitraum
Achtung: Es sind nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen oder Selbstständige antragsberechtigt, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie Schullandheime, Jugendherbergen oder
Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Wie hoch kann eine Förderung ausfallen?
Grundsätzlich beträgt die maximale Förderung 50.000 Euro pro Monat. Dabei ist die Höhe des erstatteten Anteils abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Umsatzeinbruch
(im Vergleich zum Vorjahresmonat)
>70 Prozent
≥50 Prozent und ≤70 Prozent
≥30 Prozent und <50 Prozent
Höhe des erstatteten Anteils
90 Prozent der förderfähigen Fixkosten
60 Prozent der förderfähigen Fixkosten
40 Prozent der förderfähigen Fixkosten
Förderfähige Fixkosten sind zum Beispiel Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Das heißt, dass Kosten für bestimmte Investitionen anteilsmäßig erstattet werden. Hierunter fallen auch die Kosten für die Anschaffung wie z. B. von Rotasystem Blueair Luftreinigern.