Luftreiniger Fördermittel

WELCHE VORAUSSETZUNGEN BESTEHEN FÜR DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE?  

Seit dem 21. Oktober 2020 können auch Firmen einen Förderantrag stellen, die von kleineren Umsatzeinbrüchen betroffen waren.

Voraussetzungen:
Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegen über dem Vorjahreszeitraum

Achtung: Es sind nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen oder Selbstständige antragsberechtigt, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie Schullandheime, Jugendherbergen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.


Wie hoch kann eine Förderung ausfallen?
Grundsätzlich beträgt die maximale Förderung 50.000 Euro pro Monat. Dabei ist die Höhe des erstatteten Anteils abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat.

MIT WIE VIEL UNTERSTÜTZUNG SIE RECHNEN KÖNNEN

Umsatzeinbruch

(im Vergleich zum Vorjahresmonat)

 

>70 Prozent

 

≥50 Prozent und ≤70 Prozent

 

≥30 Prozent und <50 Prozent

Höhe des erstatteten Anteils

 

 

 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten

 

 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten

 

40 Prozent der förderfähigen Fixkosten


Förderfähige Fixkosten sind zum Beispiel Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Das heißt, dass Kosten für bestimmte Investitionen anteilsmäßig erstattet werden. Hierunter fallen auch die Kosten für die Anschaffung wie z. B. von Rotasystem Blueair Luftreinigern.

Antrags-Checkliste

  • Unternehmen hatte zum 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten
  • Umsatzeinbruch von 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis  August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
  • Alternativ: Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis  August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
  • Antragsstellung durch prüfenden Dritten (Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende oder vereidigte  Buchprüfende sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen)
  • Antrag kann auch nach Bestellung eines Luftreinigers gestellt werden
  • Abgabe des Antrags bis spätestens 31. Dezember 2020 auf der Antragsplattform